Was ist die URA ?
Der Schöpfer eines künstlerischen Werkes bestimmt, wer welche kommerzielle Aktivität damit setzen darf. Im Zuge der Massennutzung von Musik hat der Gesetzgeber die Vervielfältigung für den privaten Bereich erlaubt, aber dafür eine pauschale Vergütung eingeführt, die so genannte Leerkassettenvergütung.
URA = Urheberrechtsabgabe ist die im Geschäftsalltag von Industrie und Handel verwendete Bezeichnung für die Leerkassettenvergütung.
Die austro mechana kassiert die Leerkassettenvergütung für Ihre eigenen Rechteinhaber (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) und auch für alle anderen Berechtigten, die durch die Verwertungsgesellschaften Literar-Mechana, LSG, VAM, VBK, VDFS und VGR vertreten werden.
Finden Sie hier die derzeitig aktuellen Tarife der URA. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei der Austro Mechana (www.aume.at)!
tarife_lkv_ab01_10_10.pdf [60 KB]